Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung digital (kurz: GoBD) konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen.
Die Umsetzung diese Anwendungsregeln in der Buchhaltung und im Belegmanagement ist Kernthema meiner Steuerkanzlei. Hierbei nutzen wir moderne Software und IT-Technik. Gemeinsam mit unseren Mandanten finden wir die ideale Lösung für Ihren Betrieb z. B. Sie scannen Belege und erledigen Zahlungen - alles andere machen wir oder aber eine tagaktuelle Buchführung mit digitalen Belegen als die Grundlage für Ihre betriebswirtschaftlichen Überlegungen und unsere individuelle Beratung. Hier kann die Arbeitsteilung zwischen Ihnen und uns ganz individuell durch Einsatz der Datev-Software Unternehmen Online festgelegt werden.
Wenden Sie sich bitte jederzeit an mich mit weiteren steuerlichen Wünschen, da wegen Vielfalt und Komplexität des Steuerrechts und Rechnungswesens nicht alles aufgezählt werden kann. Ich bin gern für Sie da!
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