Internationales Steuerrecht regelt grenzüberschreitenden Fragen der Besteuerung von Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. In der Zeit des wachsenden globalen Marktes ist es wichtig, vielfältige Besteuerungs- und Verfahrensrechte zu beachten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Als Fachberaterin für internationales Steuerrecht optimiere ich Ihre steuerlichen Strukturen, berate Sie bei Investitionen im Ausland und kläre mit Ihnen bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte ab. Bei Fragen zum Wohnsitzwechsel ins Ausland oder Zuzug ins Inland, zum Erwerb von Renditeobjekten im Ausland sowie zu grenzüberschreitenden Schenkungs- und Erbschaftssteuerregelungen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite.